Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
esa ch Allgemeine Verkaufsund Lieferbedingungen 1 Anwendungsbereich und Geltung 1 1 Diese Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen der Einkaufsorganisation des Schweizerischen Autound Motorfahrzeuggewerbes ESA nachfolgend «ESA» regeln Abschluss Inhalt und Abwicklung von Verträgen über den Verkauf und die Lieferung von Investitionsgütern namentlich von Garageeinrichtungen und Einrichtungen der Autowaschtechnik sowie von Verbrauchsgütern also insbesondere Güter die zum Wiederverkauf bestimmt sind Sie gelten für alle Lieferungen und Arbeiten der ESA 1 2 Bedingungen die nur für Investitionsgüter oder nur für Verbrauchsgüter gelten sind unter Ziff 10 und 11 unten aufgelistet Alle übrigen Bedingungen gelten sowohl für Investitionsgüter als auch für Verbrauchsgüter 1 3 Zusätzliche oder abweichende Bedingungen insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind wegbedungen 1 4 Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam wenn sie von der Direktion der ESA schriftlich bestätigt werden 1 5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke 2 Vertragsschluss 2 1 Offerten der ESA entfalten keine Bindungswirkung 3 Umfang der Lieferpflicht 3 1 Für die Montage der gelieferten Ware beim Besteller ist die ESA nicht verantwortlich Wünscht der Besteller dass die ESA die Montage vornimmt dann muss dies speziell vereinbart werden 4 Termine 4 1 Angaben der ESA über Lieferfristen sind unverbindlich Die ESA bemüht sich die im Vertrag festgelegten Termine unter der Voraussetzung einzuhalten dass der Besteller seinerseits seine vertraglichen Pflichten Zahlungspflichten Vorleistungspflichten usw einhält 4 2 Die Termine werden angemessen verschoben wenn Hindernisse auftreten die ausserhalb des Einflussbereichs der ESA liegen wie Naturereignisse Mobilmachung Krieg Aufruhr Epidemien Streik behördliche Massnahmen usw 4 3 Die Termine verschieben sich ebenfalls wenn der ESA Angaben welche sie für die Ausführung der Bestellung benötigt nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Besteller nachträglich Abänderungen vornimmt die eine Verzögerung verursachen 4 4 Bei verspäteter Lieferung steht dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu 5 Preise und Zahlungsbedingungen 5 1 Grundlage des vereinbarten Kaufpreises ist der Listenpreis bei Vertragsabschluss der die Mehrwertsteuer nicht einschliesst Sollte bis zur Ablieferung der Kaufgegenstände eine Erhöhung des Listenpreises erfolgen so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag Das Gleiche gilt wenn bei Aktionen Nachbestellungen notwendig werden Wurde zusätzlich zur Lieferung der Kaufgegenstände auch die Montage durch die ESA vereinbart vgl Ziff 3 oben dann schuldet der Besteller zusätzlich zum Kaufpreis auch die Montagekosten 5 2 Die ESA ist berechtigt die Nebenkosten der Lieferung Verpackung Transport LSVA Versicherung Expresszuschlag Entsorgungskosten usw dem Besteller zusätzlich in Rechnung zu stellen 5 3 Der Besteller hat jede Rechnung der ESA innert 30 Tagen ab Fakturadatum zu begleichen ohne Skontoabzug wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde Die Zahlungen sind vom Besteller selbst dann zu leisten wenn er Gewährleistungsansprüche geltend macht oder wenn sich die Lieferungen bzw Leistungen aus Gründen die die ESA nicht zu vertreten hat verzögern Der Besteller ist nicht berechtigt seine Preisschuld mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen 5 4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Besteller automatisch d h ohne besondere Mahnung in Verzug Im Verzugsfall hat der Besteller vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszins zu leisten Der Zinssatz beträgt maximal 8 % Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten Für Mahnungen ist ESA berechtigt Mahnspesen einzufordern 5 5 Befindet sich der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug ist die ESA ausserdem berechtigt ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die übergebene Sache zurückzufordern Art 214 Abs 3 OR bei gleichzeitiger Geltendmachung von Schadenersatz 5 6 Ferner darf die ESA Ware die nicht fristgerecht bezahlt wird jederzeit und ohne die Zustimmung des Bestellers wieder in Besitz nehmen Mit der Rücknahme der Ware geht auch das Eigentum wieder auf die ESA über